Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte

Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte, Ausgabe Januar 2024

Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Änderungen und Klarstellungen betreffen u.a.
  • monatliche Entgeltgrenze von 538 Euro
  • Anstieg des Mindestlohns auf 12,41 Euro

 
Die aktualisierte Ausgabe des Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte (Best.-Nr. 718-0124) ist ab sofort erhältlich.

 

Regelungen für Rentner seit 2017

Die Printausgabe des Erklärungsbogens für geringfügig Beschäftigte wird seit 2017 durch ein Zusatzblatt hinsichtlich der Beurteilung von Beziehern einer Altersvollrente ergänzt. Die durch das sog. Flexirentengesetz eingeführten Änderungen können wegen ihres Umfangs keine direkte Berücksichtigung im Erklärungsbogen finden. Das Zusatzblatt enthält auch die Verzichtserklärung für Altersvollrentner, die seit 2017 eigene Beiträge aufbringen können, um sich weitere Entgeltpunkte zu sichern.

Das Formular, welches für alle weiterbeschäftigten Bezieher von Vollrente wegen Alters relevant ist, nicht nur für geringfügig Beschäftige („Minijobber“), können Sie kostenlos herunterladen: Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters

Bei Beschäftigung von Studenten zu beachten 

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben im
Gemeinsamen Rundschreiben vom 23.11.2016 wesentliche Klarstellungen in Bezug auf Statusfragen bei der Anwendung des Werkstudentenprivilegs vorgenommen.

Der Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte umfasst  insgesamt 6 Seiten und enthält auch den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Der Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte ist ein spezieller Personalfragebogen, der dem Arbeitgeber hilft, die korrekte versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung vorzunehmen. Eine Musteransicht sehen Sie rechts oben. Bitte klicken Sie auf das Bild, um die PDF-Vorschau mit allen Seiten zu erhalten.

Er enthält Felder und Erläuterungen zum Mindestlohn und berücksichtigt die
Geringfügigkeits-Richtlinien vom 12. November 2014.

Auf der ersten Seite des Bogens befinden sich Felder für die persönlichen Angaben des Beschäftigten und für die relevanten Kriterien des Arbeitsverhältnisses, die  durch den Arbeitgeber zu vermerken sind (grauer Bereich), zusätzlich kontextbezogene Kurzhinweise.

Auf Seite 2 befindet sich der wichtigste Teil, die Statuserklärung des Beschäftigten, ebenfalls mit Hinweisen versehen. Auf der dritten Seite folgen Fragen zu weiteren Beschäftigungen und Hinweise zum Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Hier kann der Arbeitnehmer zunächst eine Absichtserklärung vermerken. Der Befreiungsantrag nebst Originaltext der Erläuterungen der Minijobzentrale befinden sich direkt daneben auf Seite 4. Der Antrag ist an der Perfortion leicht abzutrennen und kann dem Arbeitnehmer ausgehändigt und später je nach Entscheidung des Arbeitnehmers zu den Lohnunterlagen genommen oder vernichtet werden.

Es besteht zwar keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Beschäftigten auf die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hinzuweisen, doch es erscheint sinnvoll, eine entsprechende Entscheidung des Arbeitnehmers in jedem Fall in der Personalakte zu haben.

Hinweis:

Im Hinblick auf die zu erwartende stärkere Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns durch Prüfer der Rentenversicherung und des Zolls sind nunmehr endgültig für alle geringfügig Beschäftigen schriftliche Arbeitsverträge unabdingbar. Der Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte ist hierfür nicht ausreichend, schon allein weil er keinerlei Angaben zu Urlaubsansprüchen und Feiertagsbezahlung enthält.

Die Vorlage der Minijob-Zentrale für einen Arbeitsvertrag im PDF-Format können Sie hier  kostenlos herunterladen.

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  • Erklärungsbogen

    Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte

    Erklärungsbogen für geringfügig
    Beschäftigte, Bestell-Nr. 718-0115,
    Ausgabe September 2018
    (Klicken Sie auf das Bild, um die
    PDF-Ansicht zu öffnen.)

  • Auslieferung Erklärungsbogen


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  • Merkblatt Geringfügige Beschäftigung Kurzfassung



    Im AG-Merkblatt geringfügige Beschäftigung 2018 werden die aktuellen Änderungen 2018 behandelt, die auch für Beschäftigungen in der Gleitzone gelten.

  • Merblatt Mindestlohn

    Das AG-Merkblatt Mindestlohn 2018, enthält Hinweise zur speziellen Problematik bei geringfügigen Beschäftigungen.