Lohnabrechnungen und Quittungen für geringfügig Beschäftigte

Durch die Verwendung einer speziellen Quittung für geringfügig entlohnt Beschäftigte lassen Sie sich monatlich die Richtigkeit der Angaben im Erklärungsbogen bestätigen.

Ab 2015 entfällt die rückseitige Tabelle zur Arbeitsstundenaufzeichnung,
da die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit bereits durch § 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz gesondert vorgeschrieben ist, und zwar mindestens wöchentlich (spätestens 7 Tage nach Arbeitsleistung).
Vordrucke zur Arbeitszeitdokumentation finden Sie hier zum kostenlosen Download.

Durch die ab 2015 gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeit wird zum einen die Zahlung des Mindestlohnes und zum anderen der sozialversicherungsrechtliche Status nachvollziehbar. Sie dient den Betriebsprüfdiensten auch zur Überprüfbarkeit von Entscheidungen des Arbeitgebers über die Versicherungsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung, von beitragsrechtlichen Beurteilungen zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen und der Anwendung des Entstehungsprinzips bei allgemein verbindlichen Tarifverträgen.

Lohnabrechnung/Quittung für geringfügig entlohnte Beschäftigung,
Stundentabelle rückseitig, DIN A5, Block à 50 Blatt,
Bestell-Nr. 709-0115

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